AGB - Allge­meine Geschäfts­bedingung­en

1. Allgemeine Vertragsbestimmungen
  • Mit der Unterschrift der Vereinbarung kennt das Brautpaar die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an, wobei beide Brautleute Vertragspartner sind.
  • Die Auftraggeber, also die Brautleute nehmen zur Kenntnis, das innerhalb des Beratungsvertrages ausschließlich Beratungs-, Organisations-, und Unterstützungsleistungen erbracht werden. Ein bestimmter Erfolg kann nicht versprochen werden - insbesondere nicht durch unvorhergesehene, höhere Gewalt. Schladming-Hochzeit wird mit einzelnen Lieferanten wie z.B. Restaurantbetreibern, Musikgruppen oder Blumenfachgeschäften, keine Verträge abschließen, es kommen die einzelnen Verträge ausschließlich zwischen den Lieferanten und den Auftraggebern(Brautleute) oder Dritten zustande. Es kann jedoch von den Brautleuten eine Vollmacht ausgestellt werden, so dass die
     Vertragsabschlüsse, nach genauer Rücksprache, durch Schladming-Hochzeit übernommen werden können. Hieraus ergibt sich jedoch keine Haftung für uns bei Schlechterfüllung durch einzelne Lieferanten.
2. Auftragsmodalitäten
  • Beim Erstgespräch werden grundsätzliche Vorstellung und Wünsche besprochen und ein grober Tagesplan erstellt. Dieses Gespräch in Schladming dauert rund 1,5 -2 Stunden und ist kostenlos.
  • Aufgrund der Angaben beim Erstgespräch wird von Schladming-Hochzeit ein schriftliches Angebot mit dem Inhalt des Leistungsumfangs und der geschätzten Gesamtkosten erstellt. Das Brautpaar kann innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Entwurfs Schladming-Hochzeit mit der Organisation der Hochzeit beauftragen. Nach Beauftragung erhält das Brautpaar eine Mappe, in der alle Unterlagen im Zuge der Hochzeitsvorbereitungen anfallen, gesammelt werden können. (Nur bei Komplettorganisation!)
  • Die zu erbringenden Leistungen sind in der Vereinbarung vollständig aufgelistet.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
  • Die Kosten für eine Schladming-Hochzeit-Komplettorganisation betragen für ca. 60 Arbeitsstunden € 2.400,00 (Pauschale).
    Gilt für standesamtliche Hochzeit oder kirchliche Hochzeit
  • Für Schladming-Hochzeit-Tagesbetreuung wird ein Stundensatz von € 50,00 bis € 90,00 verrechnet. (Je nach Personenanzahl und mindestens 10 Stunden)
  • Für Schladming-Hochzeit-Assistenz sind es € 50,00 pro Stunde.
  • Ebenso bei Schladming-Hochzeit-Profi-Check werden pro Stunde € 50,00 in Rechnung gestellt.
  • Sämtliche Preise enthalten auf Grund der Kleinunternehmerregelung keine Mehrwertsteuer!
  • Können aufgrund unvorhersehbarer und nicht beeinflussbarer Ereignisse bestimmte Leistungen nicht erbracht werden, so ist nur der bis dahin angefallene Aufwand der Organisation kostenpflichtig.
  • Die Bezahlung des Honorars erfolgt für Schladming-Hochzeit-Komplettorganisation in 3 Teilrechnungen:
  1. Teilzahlung (Anzahlung) nach Vertragsabschluss, wodurch der Vertrag wirksam wird.
  2. Teilzahlung (Anzahlung) rund 1 Monat vor der Hochzeit
  3. Teilzahlung (Endabrechnung) nach der Hochzeit
  • Im Falle des Zahlungsverzuges können Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe in Rechnung gestellt werden.


Bei Schladming-Hochzeit-Tagesbetreuung und Schladming-Hochzeit-Assistenz wird nach der Hochzeit abgerechnet.
Für den Schladming-Hochzeit-Profi-Check wird gleich im Anschluss der Beratung die Zahlung fällig.
Nach Erhalt der Rechnung sind innerhalb einer Woche die Zahlungen ohne Abzug fällig, wenn bei Vertragsabschluss keine individuelle Zahlungsweise vereinbart worden ist.

4. Pflichten
  • Die Vertragsparteien sind verpflichtet, jede Änderung des Namens, der Anschrift, der Rechtsform oder der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen.
  • Die Agentur Schladming-Hochzeit ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen mit größter Sorgfalt zu planen und zu organisieren, während es Pflicht des Brautpaares ist, Schladming-Hochzeit alle erforderlichen Auskünfte, die für die Planung ausschlaggebend sind, zu erteilen.
  • Die Agentur Schladming-Hochzeit behält sich das Recht vor, im Krankheitsfall eine geeignete Vertretung einzusetzen.
5. Beanstandungen/Mängel/Haftung
  • Schladming-Hochzeit hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
    Eine Haftung für Schäden durch Dritte wird nicht übernommen.
6. Eigentumsvorbehalt
  • Für alle im Zusammenhang mit der Auftragsbearbeitung überlassenen Unterlagen (Kalkulationen, Angebotsunterlagen) behält sich Schladming-Hochzeit die Eigentums-und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.
  • Dies gilt insbesondere für geistiges Eigentum. Auch  sind die Brautleute nicht berechtigt, bereits von Schladming–Hochzeit ausgearbeitete  Pläne zu verwirklichen, sofern nicht sämtliche offene Rechnungen  bezahlt sind.
  • Sollte der Auftrag nicht innerhalb der unter Punkt II.2. genannten Frist erteilt werden, behält sich Schladming-Hochzeit den Rückerhalt der ausgehändigten Unterlagen vor.
7. Rücktritt/Stornobedingungen
  • Der Rücktritt vom Vertrag ist nur unter Angabe eines triftigen Grundes möglich, insbesondere, wenn:
    - trotz Aufforderung keine Zahlungen geleistet werden.
    - trotz schriftlicher Abmahnung schwerwiegende Vertragsverletzungen nicht unterlassen werden.
  • Die Auftraggeber bzw. Brautleute haben grundsätzlich das Recht, zu den nachstehenden Stornobedingungen jederzeit vom abgeschlossenen Beratungsvertrag zurückzutreten.
    Für den Fall des Rücktrittes einer Komplettorganisation richtet sich die Stornogebühr nach dem bekannt gegebenen Hochzeitstag. Bis 6 Wochen vor dem angegeben Hochzeitstag beträgt die Stornogebühr 50%, bis vier Wochen vor dem Hochzeitstag 75%, bis eine Woche vor dem Hochzeitstag 100% von den vereinbarten Kosten. Bei Rücktritt von einer vereinbarten Hochzeitstagesbetreuung in der Vorwoche des Hochzeitstages werden 50% des vereinbarten Betrages in Rechnung gestellt. Ist eine Abrechnung nach Stundenaufwand vereinbart, werden die bis zur Stornierung geleisteten Stunden verrechnet.
8. Sonstiges
  • Die Rechte aus dem Vertrag sind nicht übertragbar.
  • Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts nicht berührt.
9. Gerichtsstand
  • Gerichtsstand Schladming
  • Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen nach Österreichischem Recht

Stand: Jänner 2021